Zusammenfassung des Urteils OG 1992 66: Obergericht
Der Fall dreht sich um die Revision einer Invalidenrente für D.________, die als Kindergärtnerin tätig war und eine Myasthenia gravis hat. Nach der Adoption von zwei Kindern im Jahr 2002 und 2005 wurde die Rente überprüft und schliesslich aufgehoben, da die Invalidität als nicht ausreichend angesehen wurde. D.________ legte Widerspruch ein, aber die Entscheidung wurde bestätigt. Es wurde festgestellt, dass sie nicht genug invalid ist, um weiterhin eine Rente zu erhalten. Die Gerichtskosten in Höhe von 500 CHF wurden ihr auferlegt, und es wurden keine Entschädigungskosten gewährt.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1992 66 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | Kriminal- und Anklagekommission |
Datum: | 10.09.1992 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | § 83quater Abs. 1 StPO. Anrechnung der in einem anderen Kanton erstandenen Untersuchungshaft. |
Schlagwörter : | Berechnung; Haftdauer; Kanton; Untersuchungshaft; Sinne |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | - |
Kommentar: | - |
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